Reh

Kantonale Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit

Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Während dieser „Brut- und Setzzeit“ werden Hundehaltende in einigen Kantonen dazu verpflichtet, ihre Hunde im Wald an der Leine zu führen. Wir bitten alle Hundehaltende dafür zu sorgen, dass ihre Hunde die Wildtiere weder stören noch jagen – unabhängig davon, ob in ihrem Kanton eine entsprechende Leinenpflicht besteht.

Die generelle Leinenpflicht ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausgestaltet.

In den Frühlingsmonaten, in denen viele Wildtiere setzen und brüten, sehen manche Kantone zum Schutz des Wildes strenge Vorschriften für das Ausführen von Hunden im Wald vor.

Jeder Kanton setzt die Leinenpflicht für die Brut- und Setzzeit selber fest

Da jeder Kanton über eine eigenständige Regelung betreffend Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit verfügt, kann das Auffinden der relevanten Vorschriften mit Schwierigkeiten verbunden sein. Entsprechende Regelungen finden sich nämlich – je nach Kanton –  sowohl in kantonalen Jagd- und Hundegesetzen als auch in den dazugehörigen Verordnungen. Einen Überblick über die hunderelevanten Bestimmungen der verschiedenen Kantone finden Sie hier.

Im Folgenden erläutern wir gerne einige Beispiele:

Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Solothurn, Luzern

So beispielsweise müssen in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Solothurn und seit 2014 auch in Luzern Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli in Wäldern und an Waldrändern an der Leine geführt werden.

Quelle: Facebook / www.hundeherz.ch

Kantone Neuenburg, Genf, Solothurn & Schaffhausen

Fuchs Familie im Wald

Neuenburg, Genf und Solothurn sehen für die Leinenpflicht eine etwas kürzere Zeitspanne vor.

Während in den Neuenburger-Wäldern Hunde vom 15. April bis zum 30. Juni an der Leine geführt werden müssen, gilt entsprechende Pflicht in Genf vom 1. April bis zum 15. Juli.

Auch die Schaffhauser Hundegesetzgebung sieht während der Setz- und Brutzeit eine Leinenpflicht im Wald und in dessen unmittelbarer Nähe vor.

Kantone Glarus, Ob- & Nidwalden

In Glarus hingegen besteht sogar eine ganzjährige Leinenpflicht in den Wäldern und am Waldrand, von der Jagd- und Gebrauchshunde allerdings ausgenommen sind.

In Ob- und Nidwalden gilt in den Wildruhgebieten vom 1. bzw. 15. Dezember bis zum 30. April eine generelle Leinenpflicht, die sich in manchen Gebieten bis in die Sommermonate erstreckt.

In Nidwalden sind die Hunde in den Wildruhegebieten Lauelenegg-Nätschen, Arven-Scheligsee und Scheidegg bis am 15. Juni und in Obwalden in Schlierengrat, Nüwenalpwald, Schattenberg, Rosalp/Gerlisalp/Gemsgrube, Bärengraben, Teufimatt und Ross-/Dälenboden bis am 15. Juli an der Leine zu führen.

Kanton Zürich

Keine generelle, sondern eine auf einzelne ausgeschilderte Gebiete beschränkte Leinenpflicht kennt auch der Kanton Zürich. Hier gilt zudem, dass Hunde in Wäldern und an Waldrändern sowie bei Dunkelheit im Freien in Sichtweite auf kurzer Distanz zu halten sind und jederzeit abrufbar sein müssen.
 

Gibt es Vorschriften in Bezug auf die Leine?

Da die Gesetze auf das Wohl der Wildtiere ausgerichtet sind, spielt die Länge oder Art der Leine keine Rolle.

Auch die Verwendung einer langen Schlepp- oder Flexileine ist zulässig, solange der Hundehalter diese festhält und den Hund damit kontrollieren kann.

Auf diese Art und Weise kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden.

Wichtig:

Lange Leinen (Bsp. Schlepp- oder Flexileinen) sollten aus gesundheitlichen Gründen nur an einem gut sitzenden Brustgeschirr und niemals an einem Halsband befestigt werden.

 

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Leinenpflicht halte?

Hund trägt Hasen

Der Verstoss gegen die gesetzlich auferlegten Leinenpflichten stellt eine strafrechtliche Übertretung dar, die mit einer Busse bestraft wird – und zwar unabhängig davon, ob der Hund tatsächlich gejagt oder gewildert hat.

Beisst ein Hund ein Reh oder ein anderes Tier, müssen die betreffenden Hundehaltenden ausserdem für den durch ihren Hund verursachten Wildschaden aufkommen.

Haben sie fahrlässig gehandelt – beispielsweise weil ein mehrfach auffälliger, notorisch jagender Hund in wildreichen Gebieten nicht an der Leine geführt wurde, kommt unter Umständen eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tierquälerei in Betracht.

 

Kann mein Hund abgeschossen werden, wenn er beim Wildern erwischt wird?

Wird ein Hund beim Jagen oder Wildern erwischt, sehen fast alle Kantone die Möglichkeit vor, dass dieser durch den Jagdvorsteher oder eine andere Person abgeschossen werden kann.

So können Hunde, die im Kanton Zürich wiederholt beim Wildern angetroffen werden, nach einer vorhergehenden schriftlichen Ermahnung des Halters sofort durch Jagdpächter oder andere berechtigte Personen abgeschossen werden, wenn sie erneut beim Jagen oder Wildern erwischt werden.

Solche oder ähnliche Bestimmungen existieren auch in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Nidwalden, Schwyz, St. Gallen und Uri.

In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und -Innerrhoden, Basel-Stadt, Freiburg, Glarus, Jura, Neuenburg, Thurgau, Wallis, Graubünden, Waadt und Zug ist nicht einmal eine vorgängige Verwarnung der Halter notwendig. Immerhin ist in einigen dieser Kantone zunächst ein Einfangversuch vorgeschrieben.

 

Warum ist es problematisch, wenn mein Hund Wild jagt?

Viele Hundehaltende verstehen nicht, warum es problematisch ist, wenn ihre Hunde einem Reh oder anderem Wild nachstellen – schliesslich würden die Tiere oftmals nicht verletzt und es würden viel mehr Rehe von Jägern geschossen als von Hunden gerissen.

Reh & Rehkitz

Dabei unterschätzen sie jedoch, was für ein enormer Stress die Hetzjagd durch einen Hund für die Wildtiere bedeutet.

Gerade im Frühjahr sind die Tiere nach den langen, anstrengenden Wintermonaten geschwächt. Hinzu kommen in der Brut- und Setzzeit die Jungtiere, die für jagende Hunde eine leichte Beute darstellen.

Auch wenn die Hunde nicht zubeissen, kann es bei den gehetzten Tieren zu einem Herzstillstand oder einem Abort kommen.

Ausserdem besteht die Gefahr, dass die Wildtiere (und allenfalls auch der Hund) in einen Zaun oder auf die Strasse laufen oder dass Jungtiere von ihren Müttern getrennt werden.

 

Meldepflicht bei Vorfällen?

Wird ein Wildtier tatsächlich durch einen Hund gebissen, erleidet es in der Regel einen langsamen qualvollen Tod, weil unsere Haushunde meist nicht an die Gurgel gehen, sondern die Tiere „nur“ verletzen.

Kommt es daher zu einem Vorfall mit einem Wildtier, so sind die betreffenden Hundehaltenden aus tierschutzrechtlicher Sicht verpflichtet, diesen den Jagdbehörden zu melden, damit das Tier gesucht und von seinem Leiden erlöst werden kann. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich unter Umständen wegen fahrlässiger Tierquälerei strafbar.

 

Grosse Bitte an alle Hundehaltenden

Die TIR und Hundeherz.ch appellieren an alle Hundehaltenden, sämtliche notwendigen Massnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass ihre Hunde Wildtiere jagen oder anderweitig stören – selbst, wenn keine kantonale Leinenpflicht besteht.

Es ist nicht nur im Wald grosse Vorsicht zu bieten, sondern auch in dessen Nähe und vor allem in Wiesen mit hohem Gras, da viele Wildtiere ihre Jungen gerne dort verstecken!

Jeder Hund ist ein potenzieller Jäger – unabhängig von seiner Grösse und seinem Alter.

Auch aus hundeerzieherischer Sicht ist es ratsam, das selbstbelohnende Jagdverhalten mit sehr hohem „Sucht-Potential“ gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Hase versteckt sich im hohen Gras

 

 

Dieser Beitrag wurde geschrieben von Nora Flückiger von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Hundeherzlichen Dank!

Geschrieben 2016, seither laufend aktualisiert.